Sperrung eines YouTube-Kontos aufgrund eines Videos zur Hundezucht
Ich hatte meiner Frau vorgeschlagen, für ihre Hundezucht einen YouTube-Kanal zu erstellen, um wichtige Aufklärungsarbeit für andere Züchter und auch für Welpenkäufer leisten zu können.
Naheliegenderweise beginnt die Hundezucht mit einem Deckakt und so sollte zunächst der natürliche Ablauf einer Deckung gezeigt werden. Derartige Videos sind bereits in großer Zahl bei YouTube zu finden, wie eine Suchanfrage zeigt (https://www.youtube.com/results?search_query=deckakt).
Obwohl sich unser Video inhaltlich nicht von vielen anderen Deckakt-Videos auf der Plattform unterscheidet und solche Videos auf der Plattform gemäß Community-Richtlinien durchaus erlaubt sind, sofern sie pädagogischen, dokumentarischen und wissenschaftlichen Zwecken dienen, wurde das Video von YouTube entfernt und unmittelbar danach wurde auch der Kanal gelöscht und zudem das YouTube-Konto lebenslang gesperrt, ohne dass wir zu dem Sachverhalt angehört wurden. Die nachträglichen Kontaktaufnahmen mit YouTube und Google waren leider nicht zielführend. Die Support-Mitarbeiter haben auf Sperrungen keinen Einfluss und die Teams, die die Sperrungen vornehmen können angeblich nicht kontaktiert werden.
Eine exemplarische Auswahl anderer Videos zu Deckakten (von Hunden und anderen Tieren) bei YouTube:
Die Zeugung – Hundehochzeit Verpaarung bei Hunden
NEUE PAARUNG – WEISSER DEUTSCHER SCHÄFERHUND – LEXA DOG HEAT
Belgian Malinois best natural mating ( let him do the job )
Another Breeding of Belgian Malinois
Hasenhirsch Klara (3 Jahre) wird von Helios von Lieblingen (11 Jahre) gedeckt
Deckhengst gibt alles: „Er ist ein Genießer!“ | Tamme Hanken | Kabel Eins
„Er testet die Stute!“ – HENGST LEGT SICH INS ZEUG | Tamme Hanken | Kabel Eins
Grundsätzlich scheint das Thema bei YouTube also durchaus behandelt werden zu dürfen. Ein gewissenhafter Blick in die Richtlinien zu Nacktheit und sexuellen Inhalten (https://support.google.com/youtube/answer/2802002?hl=de) deutet im Abschnitt „Inhalte zu Informations- und Bildungszwecken“ bestätigt, dass derartige Themen entsprechend mit Videomaterial auf der Plattform veranschaulicht werden dürfen, sofern die Videos – wie es unsere Intention war – pädagogischen, dokumentarischen und wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Am 24.06.2024, 13:48 Uhr hat meine Frau eine E-Mail erhalten, „dass dass sie mit dem Video gegen die Richtlinien zu Sex und Nacktheit verstoßen habe. Die folgenden Inhalte wurden von YouTube entfernt: Video: Hundezucht – Deckakt / Natursprung“.
„Wie verstoßen deine Inhalte gegen die Richtlinien? Anstößige Inhalte mit Tieren, die der sexuellen Befriedigung dienen, sind auf YouTube nicht erlaubt. Unter Umständen gelten in begrenztem Maße Ausnahmen für Inhalte, die einen pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zweck erfüllen.“
Schon am nächsten Tag, den 25.06.2024, 08:24 Uhr kam dann eine Nachricht, „dass schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen unsere Richtlinien zu Sex und Nacktheit festgestellt wurden. Deshalb wurde dein Kanal aus YouTube entfernt. Welche Auswirkungen hat das auf deinen Kanal? Dein Kanal wurde dauerhaft aus YouTube entfernt. Du darfst in Zukunft weder andere YouTube-Kanäle haben oder erstellen, noch darfst du auf andere Kanäle zugreifen“.
YouTube hat deine Inhalte Entfernt
Dein Kanal wurde aus Youtube entfernt
Mit dem Google-Account ist nun (lebenslang!) keine Nutzung von YouTube mehr möglich, also auch nicht die Erstellung von Playlisten oder das Bewerten oder Kommentieren anderer Videos.
Selbst bei einem Verstoß gegen die „Richtlinie zu schädlichen oder gefährlichen Inhalten“ (https://support.google.com/youtube/answer/2801964?hl=de), wie Gewaltdarstellungen, ist gemäß der Richtlinie im Normalfall zunächst nur mit einer Sperrung des betroffenen Videos, einer Benachrichtigung per E-Mail und einer „Warnung“ zu rechnen. Insbesondere beim ersten Verstoß wird gemäß der Richtlinien normalerweise nur eine Warnung erteilt. So schreibt Google selbst:
„Uns ist bewusst, dass Fehler passieren können und du nicht absichtlich gegen unsere Richtlinien verstößt. Deswegen folgt auf den ersten Verstoß normalerweise auch nur eine Warnung.“ Quelle: https://support.google.com/youtube/answer/2802032
Bei mehrmaligem Verstoß gegen dieselbe Richtlinie erhält man dann aber eine „Verwarnung“. Bei drei Verwarnungen innerhalb von 90 Tagen wird der Kanal geschlossen. Wiederholte Verstöße gegen die Community-Richtlinien oder ein „schwerer Verstoß“ können dazu führen, dass das Konto gekündigt wird. Die Konto-Kündigung ist also das Ultima Ratio für schwerste Verstöße!
Inhaltlich unterscheidet sich unser Video nicht von vielen anderen Zucht-Videos, die bei YouTube uneingeschränkt und auch häufig ohne Altersbegrenzung frei verfügbar sind. Das Video selbst wurde laut erster Warnung direkt gesperrt, so dass zumindest weitere Verstöße automatisch unterbunden sein sollten. Danach hätten wir das Video gegebenenfalls durch eine verpixelte Version ausgetauscht oder vollständig von der Plattform genommen. Da das Konto und der Kanal jedoch kurz nach der ersten Benachrichtigung komplett gesperrt wurden, hatten wir keine Chance, zu reagieren.
Wir sind sehr bemüht, Regeln und Gesetze einzuhalten und es ist schwer vorstellbar, dass wir mit einem Video, von denen es bei YouTube bereits sehr viele gibt, die zudem teilweise seit Jahre ohne Beanstandung online sind, einen solch schweren Verstoß begangen haben könnten, dass das gesamte YouTube-Konto auf Lebenszeit gesperrt wird.
In der Begründung für die Sperre wird leider auch nicht mitgeteilt, auf welche Weise konkret gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wurde, also insbesondere inwiefern das gesperrte Video so viel problematischer ist, als die übrigen Videos von Deckakten bei YouTube, an denen wir uns orientiert haben. Und es ist auch nicht ersichtlich, warum in unserem Fall dokumentarische und wissenschaftliche Zwecke offensichtlich nicht anerkannt wurden. Spätestens der Kontext der Hundezucht (https://www.exotic-spots.de/) und die auf unserer Zuchtseite publizierten oder verlinkten fachlichen Beiträge (https://www.exotic-spots.de/informatives/) sollte deutlich machen, dass das Video wissenschaftlichen und dokumentarischen Zwecken dient und nicht der sexuellen Befriedigung.
Einen umfassenden Eindruck von der Hundezucht und dem Beitrag können Sie auf der Homepage zur Zuchtstätte erhalten. Auf der Seite https://www.exotic-spots.de/j-wurf-tagebuch/ war das Video unter dem Eintrag „03.03.2023: 19. Läufigkeitstag / 3. Trächtigkeitstag“ verlinkt. Das Video kann hier (in reduzierter Bildqualität) eingesehen werden: exotic-spots-deckakt-connor-ciri-2023.mp4
Man darf zwar einmalig Einspruch mit der Bitte um Prüfung einlegen, was wir getan haben. Dieser Einspruch wurde aber auch ohne weitere Erläuterungen von YouTube abgelehnt. In Anbetracht der Zeichenbegrenzung im Melde-Formular, war es zudem nicht möglich, den Sachverhalt umfassend zu schildern.




Unser Einspruch:
Mein YouTube-Kanal zur Dalmatiner-Zucht „Exotic Spots Dalmatiner“ wurde vor einiger Zeit leider gesperrt, weil das erste und bislang einzige hochgeladene Video gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben soll. Bei dem fraglichen Video handelte es sich jedoch um einen Inhalt, der sich an Züchter richtet und dokumentarischen und wissenschaftlichen Zwecken dient. Gemäß der Richtlinien zu Nacktheit und sexuellen Inhalten sollte diese Nutzung eigentlich zulässig sein.
Leider ist nun mit dem betroffenen Google-Account überhaupt keine Nutzung von YouTube mehr möglich. Es wird bei der Anmeldung in YouTube auf dem Smartphone lediglich der Fehler „Diese Aktion ist nicht zulässig“ angezeigt.
Ich bitte daher darum, die Sanktionen noch einmal zu prüfen.Mit freundlichen Grüßen
Madlen Wischniowski
Rückmeldung von YouTube:


Wenn meine Frau sich nun bei YouTube einloggt, wird sie automatisch zu https://studio.youtube.com/channel-appeal?authuser=0 weitergeleitet und erhält die Meldung, dass der Kanal gesperrt ist und nicht reaktiviert wird.
Wir haben einen zusätzlichen Versuch der Kontaktaufnahme zur Klärung des Sachverhalts über die im Impressum von YouTube Adresse „support-deutschland@google.com“ unternommen. Die Konversation kann bei Bedarf der Anlage „Schriftwechsel mit dem YouTube Deutschland Support“ entnommen werden.
Wir haben auch bereits einen Anwalt kontaktiert, der YouTube angeschrieben hat. Er hatte jedoch von YouTube trotz mehrfacher Erinnerung keine Antwort erhalten und uns daraufhin mitgeteilt, dass somit nur noch eine gerichtliche Auseinandersetzung bliebe. Er bezweifelt jedoch, dass sich ein deutsches Gericht für den Fall zuständig erklärt.