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Langhaardalmatiner

Es erscheint an der Zeit wieder einmal das Thema Langhaardalmatiner aufzugreifen.

Immer wieder gibt es Züchter, die behaupten, es gäbe keine reinrassigen, langhaarigen Dalmatiner, diese wären angeblich nur Mischlinge.

Dies ist jedoch nur eine Behauptung, für die bisher keinerlei seriöse Quellen genannt wurden, welche diese Aussage stützen würden.
Eine Einkreuzung erscheint sehr unwahrscheinlich. Das Langhaargen kommt in vielen Rassen vor, die man sonst als kurzhaarig kennt. Dazu zählen zum Beispiel Rottweiler, Labrador, Corgi, Mops, Französische Bulldogge und eben auch der Dalmatiner. Der Weimaraner dürfte eine bekanntere Rasse in Bezug auf Langhaar sein, hier ist die Langhaarvariante allerdings sogar FCI anerkannt.

Da es sich bei der Langhaarigkeit um ein rezessives Gen handelt kann es sehr lange unentdeckt in einer Rasse existieren, da es erst in Erscheinung tritt, wenn zwei Anlageträger aufeinandertreffen und es langhaarigen Nachwuchs gibt. Langhaariger Nachwuchs ist somit kein Indiz für Fremdblut.

Mein Langhaardalmatiner Connor hat einen vollen AKC (American Kennel Club) Stammbaum mit „unlimited registration“ (dies bedeutet, dass seine Nachkommen ebenfalls z.B. AKC Papiere bekommen können, da er zur Zucht freigegeben ist, „limited registration“ berechtigt nicht zur Zucht bzw. sind die Nachkommen dann nicht eintragungsfähig).
Hunde mit AKC Stammbaum werden auch im VDH anerkannt, zur Zucht zugelassen und damit als reinrassig angesehen.
Hätte ich einen kurzhaarigen Vollbruder von Connor genommen, hätte dieser tatsächlich als VDH/FCI Deckrüde eingesetzt werden können und würde als reinrassig gelten, während Connor, der exakt die gleiche Abstammung aufweist ein Mischling sein soll? Das ist äußerst unlogisch und erscheint eher nach einem „gebastelten“ Argument.

Übrigens gibt es sogar im VDH einen Deckrüden, welcher Langhaarträger ist, auch schon Würfe hatte und somit sehr sicher weitere Träger hervorgebracht hat. Wenn das Langhaargen beim Dalmatiner per se als „nicht reinrassig“ betrachtet würde, müsste nach dieser Logik auch der Rüde und seine Nachzucht als Mischlinge gelten, was aber offenbar nicht der Fall ist.

Nur weil weil eine Variante im Standard nicht zur Zucht anerkannt wird, handelt es sich nicht zwangsläufig um einen Mischling.
Es stellt sich auch die Frage, warum Langhaar überhaupt im Standard als disqualifizierender Fehler erwähnt wird, wenn die Langhaarigkeit angeblich ja gar nicht in der Rasse vorkommt.

Langhaarige Dalmatiner gibt es schon wesentlich länger als die LUA (Low Uric Acid) Dalmatiner, die tatsächlich aus einer Einkreuzung entstanden sind und mittlerweile nicht mehr als Mischlinge, sondern als normale Dalmatiner betrachtet werden.

Laut einer Züchterin wäre es „ein Leichtes“ Connor, oder auch die anderen Langhaardalmatiner, im VDH anerkennen zu lassen wenn sie reinrassig sind, es bedürfe laut ihrer Aussage nur eines Antrages und schon wären sie anerkannt. Wenn es so einfach wäre, einen Langhaardalmatiner im VDH anerkennen zu lassen, wie suggeriert wurde, hätten wir dies bereits durchgeführt. So einfach ist es erfahrungsgemäß aber nicht.
Diese Züchterin stellte mir auch die Frage, warum die Langhaarvariante denn nicht in der FCI anerkannt wird, wenn diese Variante reinrassig ist.
Wie in diesem Beitrag aufgezeigt, handelt es sich bei Langhaardalmatinern offensichtlich um reinrassige Dalmatiner. Es stellt sich also eher die Frage, warum diese Variante im Standard explizit ausgeschlossen wird. Eine plausible Begründung warum der Ausschluss im Standard formuliert ist, wurde bislang nicht gegeben.
Somit ist es verwunderlich, dass sich eine VDH-Züchterin mit einer entsprechenden Frage an mich wendet. Wenn die Züchterin begründen könnte, warum Langhaardalmatiner von der Zucht ausgeschlossen sind, würde sich ihre Frage, warum die Langhaarvariante nicht in der FCI anerkannt wird, ja gar nicht erst stellen.